Mit dem Rückwärtigen Schutz ist die ARAG wohl der einzige versicherer, dem jemand hilft wenn es schon zu spät ist. Man sollte bei der Klausel Vorsatz-Straftat nochmal deutich machen, das dies nicht bei einem Bußgeldverfahren gültig ist (so jedenfalls die Hotline) und auch hier bei vorwurf einer Vorsatztat der Rechtsschutz besteht, das konnte ich vorher nicht unterscheiden.
Mit dem Rückwärtigen Schutz ist die ARAG wohl der einzige versicherer, dem jemand hilft wenn es schon zu spät ist. Man sollte bei der Klausel Vorsatz-Straftat nochmal deutich machen, das dies nicht bei einem Bußgeldverfahren gültig ist (so jedenfalls die Hotline) und auch hier bei vorwurf einer Vorsatztat der Rechtsschutz besteht, das konnte ich vorher nicht unterscheiden.
Den Vertrag Online abzuschließen war mit Linux (Ubuntu) nicht möglich - immer wieder Laufzeitfehler. Mit Windows ging das erst als alle Werbeblocker deaktiviert waren.
Bei Linux war kein vorankommen. Mehrere Browser, Werbeblocker deaktiviert ect..
Den Vertrag Online abzuschließen war mit Linux (Ubuntu) nicht möglich - immer wieder Laufzeitfehler. Mit Windows ging das erst als alle Werbeblocker deaktiviert waren.
Bei Linux war kein vorankommen. Mehrere Browser, Werbeblocker deaktiviert ect..
Unklar blieb, warum der Antragsteller ohne weiteren finanziellen Vorteil für ihn auch Vertragslaufzeiten von zwei oder drei Jahren wählen kann, wenn sich ebenfalls der einjährige Vertrag ohne fristgerechte Kündigung stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr verlängert.
Unklar blieb, warum der Antragsteller ohne weiteren finanziellen Vorteil für ihn auch Vertragslaufzeiten von zwei oder drei Jahren wählen kann, wenn sich ebenfalls der einjährige Vertrag ohne fristgerechte Kündigung stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr verlängert.