Grundsätzlich ist das Procedere selbsterklärend. Ich hätte allerdings gern vor Einleitung des Antrags die Versicherungsbedingungen gelesen und habe diese vergeblich gesucht. Erst im Laufe des Versicherungsantrags wurden diese angezeigt.
Grundsätzlich ist das Procedere selbsterklärend. Ich hätte allerdings gern vor Einleitung des Antrags die Versicherungsbedingungen gelesen und habe diese vergeblich gesucht. Erst im Laufe des Versicherungsantrags wurden diese angezeigt.
Eine persönliche Beratung wäre wünschenswert gewesen. Leider waren alle Leitungen belegt. Ich ziehe in Erwägung von meinem Recht auf Wiederruf gebrauch zu machen falls mir im Nachhinein Unstimmigkeiten mit meinem persönlichen Bedarf auffallen.
Eine persönliche Beratung wäre wünschenswert gewesen. Leider waren alle Leitungen belegt. Ich ziehe in Erwägung von meinem Recht auf Wiederruf gebrauch zu machen falls mir im Nachhinein Unstimmigkeiten mit meinem persönlichen Bedarf auffallen.