leider gibt es unterschiede zu Ihren Vertragspartner (Top-Partnerwerkstätte bzw. ) bez. des Selbstbehaltvorteiles z.B.: beim Tausch einer Windschutzscheibe. Dieser Selbstbehaltsvortreil ist zum Beispiel (ich glaube) bei *** besser, als bei der Top-Partnerwerkstätte, hier müsste ich zu zwei unterschiedlichen Werkstätten fahren wenn z.B. im Zuge der §57a-Begutachtung ein Scheibentausch erforderlich wäre.
leider gibt es unterschiede zu Ihren Vertragspartner (Top-Partnerwerkstätte bzw. ) bez. des Selbstbehaltvorteiles z.B.: beim Tausch einer Windschutzscheibe. Dieser Selbstbehaltsvortreil ist zum Beispiel (ich glaube) bei *** besser, als bei der Top-Partnerwerkstätte, hier müsste ich zu zwei unterschiedlichen Werkstätten fahren wenn z.B. im Zuge der §57a-Begutachtung ein Scheibentausch erforderlich wäre.