Bei der Sache handelte es sich um einen Flug gebucht bei ***, der durch COVID-19 von dem ich wegen "Rücktritt wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage" zurückgetreten bin. Nach über einen Monat ohne Reaktion und Rückzahlung seitens *** erkundigt ich mich bei meinem Allianz-Berater, ob ich mir aus diesem Titel eine Rechtshilfe beanspruchen kann. Nach positiver Rückmeldung wurde von mir ein Rechtsanwalt mit der Sache betraut. 1 Tag später kam von Ihnen ein Brief worin eine Kostenübernahme wegen "Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die in ursächlichem Zusammenhang mit hoheits-rechtlichen Anordnungen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind, sowie mit Katastrophen (eine Katastrophe liegt vor, wenn durch ein Naturereignis oder ein sonstiges Ereignis dem Umfang nach eine außergewöhnliche Schädigung von Menschen oder Sachen eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht) besteht bedingungsgemäß kein Versicherungsschutz" abgelehnt wurde. Da meiner Ansicht nach wegen der eindeutigen Rechtslage für Sie als Versicherung keinerlei Risiko besteht, finde ich die Ablehnung als Affront und überlege daher meine "Rechtsschutzversicherung" überhaupt zu kündigen, da sie weder meine Rechte schützt noch wahrnimmt.Für weitere Fragen stehe ich gerne telefonisch unter *** bzw. per e-mail unter *** zur Verfürung.
Grüße - ***
Bei der Sache handelte es sich um einen Flug gebucht bei ***, der durch COVID-19 von dem ich wegen "Rücktritt wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage" zurückgetreten bin. Nach über einen Monat ohne Reaktion und Rückzahlung seitens *** erkundigt ich mich bei meinem Allianz-Berater, ob ich mir aus diesem Titel eine Rechtshilfe beanspruchen kann. Nach positiver Rückmeldung wurde von mir ein Rechtsanwalt mit der Sache betraut. 1 Tag später kam von Ihnen ein Brief worin eine Kostenübernahme wegen "Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die in ursächlichem Zusammenhang mit hoheits-rechtlichen Anordnungen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind, sowie mit Katastrophen (eine Katastrophe liegt vor, wenn durch ein Naturereignis oder ein sonstiges Ereignis dem Umfang nach eine außergewöhnliche Schädigung von Menschen oder Sachen eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht) besteht bedingungsgemäß kein Versicherungsschutz" abgelehnt wurde. Da meiner Ansicht nach wegen der eindeutigen Rechtslage für Sie als Versicherung keinerlei Risiko besteht, finde ich die Ablehnung als Affront und überlege daher meine "Rechtsschutzversicherung" überhaupt zu kündigen, da sie weder meine Rechte schützt noch wahrnimmt.Für weitere Fragen stehe ich gerne telefonisch unter *** bzw. per e-mail unter *** zur Verfürung.
Grüße - ***