Eine Einigung zu Detailfragen war nicht möglich. Es wurde stur auf allen Textteilen des Vertrages? bestanden. Die Zusendung erfolgte außerdem nicht als Vertragsangebot, sondern als Vertrag. Damit half nur noch der Widerspruch, der aber auch nachlässig bearbeitet wurde; zusätzlich zum schriftlichen Widerspruch waren noch Telefongespräche notwendig.
Eine Einigung zu Detailfragen war nicht möglich. Es wurde stur auf allen Textteilen des Vertrages? bestanden. Die Zusendung erfolgte außerdem nicht als Vertragsangebot, sondern als Vertrag. Damit half nur noch der Widerspruch, der aber auch nachlässig bearbeitet wurde; zusätzlich zum schriftlichen Widerspruch waren noch Telefongespräche notwendig.