Es werden die Behandlungskosten höchstens nur mit dem 1,8-fachen Satz der GOÄ und GOZ vergütet.
Das ist unüblich niedrig. Es werden kaum Ärzte oder Zahnärzte für sowas die Leistungen erbringen.
Übliche Abrechnungsfaktor ist 2,3
Es werden die Behandlungskosten höchstens nur mit dem 1,8-fachen Satz der GOÄ und GOZ vergütet.
Das ist unüblich niedrig. Es werden kaum Ärzte oder Zahnärzte für sowas die Leistungen erbringen.
Übliche Abrechnungsfaktor ist 2,3