Die Ablehnung des Zuschusses ist nicht gerechtfertigt. Ich habe Ihnen genügend Urteile zur Ansicht gesandt.. Ein Laie auf dem Gebiet der Medizin, so wie ich, kann den Unterschied nicht feststellen.
Die Ablehnung des Zuschusses ist nicht gerechtfertigt. Ich habe Ihnen genügend Urteile zur Ansicht gesandt.. Ein Laie auf dem Gebiet der Medizin, so wie ich, kann den Unterschied nicht feststellen.
Ich war und bin in allen Belangen - von der Beratung betreffend den Vertragsabschluss (Kombivertrag) - bis zur Abwicklung des Schadenfalls sehr zufrieden. Die Regulierung erfolgte schnell und unkompliziert. Danke dafür.
Ich war und bin in allen Belangen - von der Beratung betreffend den Vertragsabschluss (Kombivertrag) - bis zur Abwicklung des Schadenfalls sehr zufrieden. Die Regulierung erfolgte schnell und unkompliziert. Danke dafür.