Sie haben recht. Ich habe am 27.07.17 die BRE für
2016 über *** erhalten. Das habe ich erst vor ein
paar Tagen bemerkt. Sonst hätte ich vor kurzem keine
Rechnungen für 2016 eingereicht. Früher war das
doch anders. Da musste man innerhalb von ein paar
Jahren alle Rechnungen einreichen, wenn man eine
bestimmte BRE erwarten konnte. Mir fehlen da an-
scheinend ein paar Ihrer Bestimmungen, weshalb ich
diese um Nachreichung erbitte. mfG ***
Sie haben recht. Ich habe am 27.07.17 die BRE für
2016 über *** erhalten. Das habe ich erst vor ein
paar Tagen bemerkt. Sonst hätte ich vor kurzem keine
Rechnungen für 2016 eingereicht. Früher war das
doch anders. Da musste man innerhalb von ein paar
Jahren alle Rechnungen einreichen, wenn man eine
bestimmte BRE erwarten konnte. Mir fehlen da an-
scheinend ein paar Ihrer Bestimmungen, weshalb ich
diese um Nachreichung erbitte. mfG ***
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doch anders. Da musste man innerhalb von ein paar
Jahren alle Rechnungen einreichen, wenn man eine
bestimmte BRE erwarten konnte. Mir fehlen da an-
scheinend ein paar Ihrer Bestimmungen, weshalb ich
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Sie haben recht. Ich habe am 27.07.17 die BRE für
2016 über *** erhalten. Das habe ich erst vor ein
paar Tagen bemerkt. Sonst hätte ich vor kurzem keine
Rechnungen für 2016 eingereicht. Früher war das
doch anders. Da musste man innerhalb von ein paar
Jahren alle Rechnungen einreichen, wenn man eine
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scheinend ein paar Ihrer Bestimmungen, weshalb ich
diese um Nachreichung erbitte. mfG ***
Ich bin seit über 4 Jahrzehnten Ihr Kunde. Meine Erfahrung dabei ist durchweg äußerst positiv. In aller Regel konnten Ihre Leistungen vertragsgemäß und ohne Komplikationen erfolgen. Ggfls. würde ich Sie gerne weiter empfehlen. Verbesserungsvorschläge fallen mir aufgrund des o.g. eigentlich keine ein.
Mit freundlichen Grüßen
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Mit freundlichen Grüßen
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Mit freundlichen Grüßen