Ich habe eine Zusatzversicherung, die u. a.auch Sehhilfen betrifft. Rechnung am 12.09.17 per Post eingereicht und am 15.09. bereits die Mitteilung der Erstattung.
Klasse!!!
Ich habe eine Zusatzversicherung, die u. a.auch Sehhilfen betrifft. Rechnung am 12.09.17 per Post eingereicht und am 15.09. bereits die Mitteilung der Erstattung.
Klasse!!!
Zügige sowie oftmals auch großzügige Leistungsabrechnung. Selbst Arzneimittel und vorbeugende Behandlungen, welche bei der Beihilfe als nicht erstattungsfähig gelten, werden von der DKV meistens anerkannt.
Ich werde bald 50 Jahre DKV-versichert sein und habe nichts zu beanstanden; deshalb empfehle ich die DKV gern weiter.
Zügige sowie oftmals auch großzügige Leistungsabrechnung. Selbst Arzneimittel und vorbeugende Behandlungen, welche bei der Beihilfe als nicht erstattungsfähig gelten, werden von der DKV meistens anerkannt.
Ich werde bald 50 Jahre DKV-versichert sein und habe nichts zu beanstanden; deshalb empfehle ich die DKV gern weiter.
Zügige sowie oftmals auch großzügige Leistungsabrechnung. Selbst Arzneimittel und vorbeugende Behandlungen, welche bei der Beihilfe als nicht erstattungsfähig gelten, werden von der DKV meistens anerkannt.
Ich werde bald 50 Jahre DKV-versichert sein und habe nichts zu beanstanden; deshalb empfehle ich die DKV gern weiter.
Zügige sowie oftmals auch großzügige Leistungsabrechnung. Selbst Arzneimittel und vorbeugende Behandlungen, welche bei der Beihilfe als nicht erstattungsfähig gelten, werden von der DKV meistens anerkannt.
Ich werde bald 50 Jahre DKV-versichert sein und habe nichts zu beanstanden; deshalb empfehle ich die DKV gern weiter.
Zügige sowie oftmals auch großzügige Leistungsabrechnung. Selbst Arzneimittel und vorbeugende Behandlungen, welche bei der Beihilfe als nicht erstattungsfähig gelten, werden von der DKV meistens anerkannt.
Ich werde bald 50 Jahre DKV-versichert sein und habe nichts zu beanstanden; deshalb empfehle ich die DKV gern weiter.
Zügige sowie oftmals auch großzügige Leistungsabrechnung. Selbst Arzneimittel und vorbeugende Behandlungen, welche bei der Beihilfe als nicht erstattungsfähig gelten, werden von der DKV meistens anerkannt.
Ich werde bald 50 Jahre DKV-versichert sein und habe nichts zu beanstanden; deshalb empfehle ich die DKV gern weiter.