Deutsche Krankenversicherung | Bewertungen & Erfahrungen
Es sind zu dieser Bank 70077 Bewertungen vorhanden
| 06.09.2017 | 16:05 Uhr VerifiziertMit der Abgabe der Versicherungskarte im Krankenhaus ist für mich alles erledigt. Einfacher geht es nicht. Außerdem ist es auch eine relativ preiswerte Zusatzversicherung. Mit der Abgabe der Versicherungskarte im Krankenhaus ist für mich alles erledigt. Einfacher geht es nicht. Außerdem ist es auch eine relativ preiswerte Zusatzversicherung. Würde Bank weiterempfehlen Ja |
| 06.09.2017 | 15:53 Uhr VerifiziertTelefonische Beratung durch Ihre Mitarbeiter ist kompente und man braucht nicht lange zu warten. Danke! Telefonische Beratung durch Ihre Mitarbeiter ist kompente und man braucht nicht lange zu warten. Danke! Würde Bank weiterempfehlen Ja |
| 06.09.2017 | 15:53 Uhr VerifiziertTelefonische Beratung durch Ihre Mitarbeiter ist kompente und man braucht nicht lange zu warten. Danke! Telefonische Beratung durch Ihre Mitarbeiter ist kompente und man braucht nicht lange zu warten. Danke! Würde Bank weiterempfehlen Ja |
| 06.09.2017 | 15:53 Uhr VerifiziertTelefonische Beratung durch Ihre Mitarbeiter ist kompente und man braucht nicht lange zu warten. Danke! Telefonische Beratung durch Ihre Mitarbeiter ist kompente und man braucht nicht lange zu warten. Danke! Würde Bank weiterempfehlen Ja |
| 06.09.2017 | 15:42 Uhr VerifiziertAnders als üblich befand sich eine Leistungsanforderung seit 2 Wochen ohne weitere Bearbeitung in der Prozessstufe 1 (Leistungsanforderung ist eingegangen).
Nach den 2 Wochen hatte ich eine weitere Leistungsanforderung, die nach einem Tag bereits bearbeitet war und somit die alte Anforderung überholte. Auf diesen Umstand habe ich aufmerksam gemacht. Umgehend wurde der Vorgang weiter bearbeitet und beendet.
Das hat mir gut gefallen. Allerdings wäre es für den "Meckerer" auch ganz gut, wenn er dazu direkt (per e.mail oder Postfach) kontaktiert würde und man ihm so was wie einen Grund dafür mitteilt (Mitarbeiterin krank o.ä.). Also einfach noch mal eine Antwort auf sein Anliegen.
Aber trotzdem alles prima jetzt. Ich frage mich nur, ob ich nach spätestens 4 Tagen mich in einer ähnlichen Situation schon rühren soll, weil wohl was schiefgelaufen ist, oder ich doch noch warten soll. Wäre der Vorgang auch ohne Meckern weiterbearbeitet worden? Irgendwann? Oder war er einfach nicht mehr allikierbar?
*** Anders als üblich befand sich eine Leistungsanforderung seit 2 Wochen ohne weitere Bearbeitung in der Prozessstufe 1 (Leistungsanforderung ist eingegangen).
Nach den 2 Wochen hatte ich eine weitere Leistungsanforderung, die nach einem Tag bereits bearbeitet war und somit die alte Anforderung überholte. Auf diesen Umstand habe ich aufmerksam gemacht. Umgehend wurde der Vorgang weiter bearbeitet und beendet.
Das hat mir gut gefallen. Allerdings wäre es für den "Meckerer" auch ganz gut, wenn er dazu direkt (per e.mail oder Postfach) kontaktiert würde und man ihm so was wie einen Grund dafür mitteilt (Mitarbeiterin krank o.ä.). Also einfach noch mal eine Antwort auf sein Anliegen.
Aber trotzdem alles prima jetzt. Ich frage mich nur, ob ich nach spätestens 4 Tagen mich in einer ähnlichen Situation schon rühren soll, weil wohl was schiefgelaufen ist, oder ich doch noch warten soll. Wäre der Vorgang auch ohne Meckern weiterbearbeitet worden? Irgendwann? Oder war er einfach nicht mehr allikierbar?
*** Würde Bank weiterempfehlen Ja |
| 06.09.2017 | 15:42 Uhr VerifiziertAnders als üblich befand sich eine Leistungsanforderung seit 2 Wochen ohne weitere Bearbeitung in der Prozessstufe 1 (Leistungsanforderung ist eingegangen).
Nach den 2 Wochen hatte ich eine weitere Leistungsanforderung, die nach einem Tag bereits bearbeitet war und somit die alte Anforderung überholte. Auf diesen Umstand habe ich aufmerksam gemacht. Umgehend wurde der Vorgang weiter bearbeitet und beendet.
Das hat mir gut gefallen. Allerdings wäre es für den "Meckerer" auch ganz gut, wenn er dazu direkt (per e.mail oder Postfach) kontaktiert würde und man ihm so was wie einen Grund dafür mitteilt (Mitarbeiterin krank o.ä.). Also einfach noch mal eine Antwort auf sein Anliegen.
Aber trotzdem alles prima jetzt. Ich frage mich nur, ob ich nach spätestens 4 Tagen mich in einer ähnlichen Situation schon rühren soll, weil wohl was schiefgelaufen ist, oder ich doch noch warten soll. Wäre der Vorgang auch ohne Meckern weiterbearbeitet worden? Irgendwann? Oder war er einfach nicht mehr allikierbar?
*** Anders als üblich befand sich eine Leistungsanforderung seit 2 Wochen ohne weitere Bearbeitung in der Prozessstufe 1 (Leistungsanforderung ist eingegangen).
Nach den 2 Wochen hatte ich eine weitere Leistungsanforderung, die nach einem Tag bereits bearbeitet war und somit die alte Anforderung überholte. Auf diesen Umstand habe ich aufmerksam gemacht. Umgehend wurde der Vorgang weiter bearbeitet und beendet.
Das hat mir gut gefallen. Allerdings wäre es für den "Meckerer" auch ganz gut, wenn er dazu direkt (per e.mail oder Postfach) kontaktiert würde und man ihm so was wie einen Grund dafür mitteilt (Mitarbeiterin krank o.ä.). Also einfach noch mal eine Antwort auf sein Anliegen.
Aber trotzdem alles prima jetzt. Ich frage mich nur, ob ich nach spätestens 4 Tagen mich in einer ähnlichen Situation schon rühren soll, weil wohl was schiefgelaufen ist, oder ich doch noch warten soll. Wäre der Vorgang auch ohne Meckern weiterbearbeitet worden? Irgendwann? Oder war er einfach nicht mehr allikierbar?
*** Würde Bank weiterempfehlen Ja |
| 06.09.2017 | 15:42 Uhr VerifiziertAnders als üblich befand sich eine Leistungsanforderung seit 2 Wochen ohne weitere Bearbeitung in der Prozessstufe 1 (Leistungsanforderung ist eingegangen).
Nach den 2 Wochen hatte ich eine weitere Leistungsanforderung, die nach einem Tag bereits bearbeitet war und somit die alte Anforderung überholte. Auf diesen Umstand habe ich aufmerksam gemacht. Umgehend wurde der Vorgang weiter bearbeitet und beendet.
Das hat mir gut gefallen. Allerdings wäre es für den "Meckerer" auch ganz gut, wenn er dazu direkt (per e.mail oder Postfach) kontaktiert würde und man ihm so was wie einen Grund dafür mitteilt (Mitarbeiterin krank o.ä.). Also einfach noch mal eine Antwort auf sein Anliegen.
Aber trotzdem alles prima jetzt. Ich frage mich nur, ob ich nach spätestens 4 Tagen mich in einer ähnlichen Situation schon rühren soll, weil wohl was schiefgelaufen ist, oder ich doch noch warten soll. Wäre der Vorgang auch ohne Meckern weiterbearbeitet worden? Irgendwann? Oder war er einfach nicht mehr allikierbar?
*** Anders als üblich befand sich eine Leistungsanforderung seit 2 Wochen ohne weitere Bearbeitung in der Prozessstufe 1 (Leistungsanforderung ist eingegangen).
Nach den 2 Wochen hatte ich eine weitere Leistungsanforderung, die nach einem Tag bereits bearbeitet war und somit die alte Anforderung überholte. Auf diesen Umstand habe ich aufmerksam gemacht. Umgehend wurde der Vorgang weiter bearbeitet und beendet.
Das hat mir gut gefallen. Allerdings wäre es für den "Meckerer" auch ganz gut, wenn er dazu direkt (per e.mail oder Postfach) kontaktiert würde und man ihm so was wie einen Grund dafür mitteilt (Mitarbeiterin krank o.ä.). Also einfach noch mal eine Antwort auf sein Anliegen.
Aber trotzdem alles prima jetzt. Ich frage mich nur, ob ich nach spätestens 4 Tagen mich in einer ähnlichen Situation schon rühren soll, weil wohl was schiefgelaufen ist, oder ich doch noch warten soll. Wäre der Vorgang auch ohne Meckern weiterbearbeitet worden? Irgendwann? Oder war er einfach nicht mehr allikierbar?
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| 06.09.2017 | 15:16 Uhr VerifiziertDie Abrechnung einzelner Belege erfolgt erfreulicherweise zeitnah. Bei anderen Belegen dauert es bis zu 4 Wochen. Der Online Honweis zum Bearbeitungsstand ist nicht transparent genug, um eine wirkliche Information zum Bearbeitungsstand zu bekommen. Mein Wunsch: Jeglicher Beleg wird innerhalb von 14 Tagen abgerechnet oder es gibt einen Zwischenbescheid mit Angaben zur Bearbeitungsdauer. Die Abrechnung einzelner Belege erfolgt erfreulicherweise zeitnah. Bei anderen Belegen dauert es bis zu 4 Wochen. Der Online Honweis zum Bearbeitungsstand ist nicht transparent genug, um eine wirkliche Information zum Bearbeitungsstand zu bekommen. Mein Wunsch: Jeglicher Beleg wird innerhalb von 14 Tagen abgerechnet oder es gibt einen Zwischenbescheid mit Angaben zur Bearbeitungsdauer. Würde Bank weiterempfehlen Ja |
| 06.09.2017 | 15:16 Uhr VerifiziertDie Abrechnung einzelner Belege erfolgt erfreulicherweise zeitnah. Bei anderen Belegen dauert es bis zu 4 Wochen. Der Online Honweis zum Bearbeitungsstand ist nicht transparent genug, um eine wirkliche Information zum Bearbeitungsstand zu bekommen. Mein Wunsch: Jeglicher Beleg wird innerhalb von 14 Tagen abgerechnet oder es gibt einen Zwischenbescheid mit Angaben zur Bearbeitungsdauer. Die Abrechnung einzelner Belege erfolgt erfreulicherweise zeitnah. Bei anderen Belegen dauert es bis zu 4 Wochen. Der Online Honweis zum Bearbeitungsstand ist nicht transparent genug, um eine wirkliche Information zum Bearbeitungsstand zu bekommen. Mein Wunsch: Jeglicher Beleg wird innerhalb von 14 Tagen abgerechnet oder es gibt einen Zwischenbescheid mit Angaben zur Bearbeitungsdauer. Würde Bank weiterempfehlen Ja |
| 06.09.2017 | 15:16 Uhr VerifiziertDie Abrechnung einzelner Belege erfolgt erfreulicherweise zeitnah. Bei anderen Belegen dauert es bis zu 4 Wochen. Der Online Honweis zum Bearbeitungsstand ist nicht transparent genug, um eine wirkliche Information zum Bearbeitungsstand zu bekommen. Mein Wunsch: Jeglicher Beleg wird innerhalb von 14 Tagen abgerechnet oder es gibt einen Zwischenbescheid mit Angaben zur Bearbeitungsdauer. Die Abrechnung einzelner Belege erfolgt erfreulicherweise zeitnah. Bei anderen Belegen dauert es bis zu 4 Wochen. Der Online Honweis zum Bearbeitungsstand ist nicht transparent genug, um eine wirkliche Information zum Bearbeitungsstand zu bekommen. Mein Wunsch: Jeglicher Beleg wird innerhalb von 14 Tagen abgerechnet oder es gibt einen Zwischenbescheid mit Angaben zur Bearbeitungsdauer. Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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