Diese Abrechnung, wie im Schnitt jede zweite Abrechnung der DKV, ist fehlerhaft und wurde heute von mir telefonisch reklamiert. Eine Abrechnung vom 03.06.16 wurde mit Korrektur vom 13.06.16 richtiggestellt. Damit ist die Leistung vom 19.07.16 (zweite Zahnreinigung im Kalenderjahr) entsprechend den Versicherungsbedingungen zu erstatten.
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