Ich kann bestätigen, dass meine eingereichten Leistungsanträge zumeist zeitnah bearbeitet werden.Die Bearbeitungszeiträume sind erfahrungsgemäß bei der DKV kürzer als bei der Beihilfeabrechnung. Bei der grundsätzlichen Anerkennung meiner Ausgaben als erstattungsfähige Leistungen ergaben sich bisher erfreulicherweise keine differenzierte Auffassungen..
Ich kann bestätigen, dass meine eingereichten Leistungsanträge zumeist zeitnah bearbeitet werden.Die Bearbeitungszeiträume sind erfahrungsgemäß bei der DKV kürzer als bei der Beihilfeabrechnung. Bei der grundsätzlichen Anerkennung meiner Ausgaben als erstattungsfähige Leistungen ergaben sich bisher erfreulicherweise keine differenzierte Auffassungen..
Ich kann bestätigen, dass meine eingereichten Leistungsanträge zumeist zeitnah bearbeitet werden.Die Bearbeitungszeiträume sind erfahrungsgemäß bei der DKV kürzer als bei der Beihilfeabrechnung. Bei der grundsätzlichen Anerkennung meiner Ausgaben als erstattungsfähige Leistungen ergaben sich bisher erfreulicherweise keine differenzierte Auffassungen..
Ich kann bestätigen, dass meine eingereichten Leistungsanträge zumeist zeitnah bearbeitet werden.Die Bearbeitungszeiträume sind erfahrungsgemäß bei der DKV kürzer als bei der Beihilfeabrechnung. Bei der grundsätzlichen Anerkennung meiner Ausgaben als erstattungsfähige Leistungen ergaben sich bisher erfreulicherweise keine differenzierte Auffassungen..