Deutsche Krankenversicherung | Bewertungen & Erfahrungen
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| 04.08.2015 | 10:02 Uhr VerifiziertDie Information zur Erstattung von Leistungen aus Arztrechnungen, die im Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt anfallen, waren absolut unzulänglich!!! Wie oder woher sollte ich wissen, dass auf der Arztrechnung ein Nachlass für stationäre Behandlung vermerkt sein muss? Aus der von mir eingereichten Arztrechnung ging EINDEUTIG hervor, dass die Leistungen im Zusammenhang mit einen stationären Aufenthalt standen. Man hätte mich auf diesen Sachverhalt hinweisen können, anstatt mir die Erstattung der Rechnung unter Hinweise auf meinen Selbstgehalt zu verweigern. Ich habe es nur durch Zufall herausgefunden.
Ich bin sehr unzufrieden mit der Abwicklung der Abrechnung aus meinem stationären Aufenthalt. Die DKV liegt im "Krieg" mit meiner Klinik und trägt dies auf meinem Rücken aus. Die Information zur Erstattung von Leistungen aus Arztrechnungen, die im Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt anfallen, waren absolut unzulänglich!!! Wie oder woher sollte ich wissen, dass auf der Arztrechnung ein Nachlass für stationäre Behandlung vermerkt sein muss? Aus der von mir eingereichten Arztrechnung ging EINDEUTIG hervor, dass die Leistungen im Zusammenhang mit einen stationären Aufenthalt standen. Man hätte mich auf diesen Sachverhalt hinweisen können, anstatt mir die Erstattung der Rechnung unter Hinweise auf meinen Selbstgehalt zu verweigern. Ich habe es nur durch Zufall herausgefunden.
Ich bin sehr unzufrieden mit der Abwicklung der Abrechnung aus meinem stationären Aufenthalt. Die DKV liegt im "Krieg" mit meiner Klinik und trägt dies auf meinem Rücken aus. Würde Bank weiterempfehlen Nein |
| 04.08.2015 | 10:02 Uhr VerifiziertDie Information zur Erstattung von Leistungen aus Arztrechnungen, die im Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt anfallen, waren absolut unzulänglich!!! Wie oder woher sollte ich wissen, dass auf der Arztrechnung ein Nachlass für stationäre Behandlung vermerkt sein muss? Aus der von mir eingereichten Arztrechnung ging EINDEUTIG hervor, dass die Leistungen im Zusammenhang mit einen stationären Aufenthalt standen. Man hätte mich auf diesen Sachverhalt hinweisen können, anstatt mir die Erstattung der Rechnung unter Hinweise auf meinen Selbstgehalt zu verweigern. Ich habe es nur durch Zufall herausgefunden.
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Ich bin sehr unzufrieden mit der Abwicklung der Abrechnung aus meinem stationären Aufenthalt. Die DKV liegt im "Krieg" mit meiner Klinik und trägt dies auf meinem Rücken aus. Würde Bank weiterempfehlen Nein |
| 04.08.2015 | 10:02 Uhr VerifiziertDie Information zur Erstattung von Leistungen aus Arztrechnungen, die im Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt anfallen, waren absolut unzulänglich!!! Wie oder woher sollte ich wissen, dass auf der Arztrechnung ein Nachlass für stationäre Behandlung vermerkt sein muss? Aus der von mir eingereichten Arztrechnung ging EINDEUTIG hervor, dass die Leistungen im Zusammenhang mit einen stationären Aufenthalt standen. Man hätte mich auf diesen Sachverhalt hinweisen können, anstatt mir die Erstattung der Rechnung unter Hinweise auf meinen Selbstgehalt zu verweigern. Ich habe es nur durch Zufall herausgefunden.
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| 04.08.2015 | 09:58 Uhr VerifiziertAls Zusatzkasse bekommen Sie von mir 'sehr gut'. Die Abrechnungen und Überweisungen von Ihnen waren immer korrekt und termingerecht, wenn ich mir auch eine schnellere Überweiung, schon vor dem Zahlungsziel wünschen würde. Als Zusatzkasse bekommen Sie von mir 'sehr gut'. Die Abrechnungen und Überweisungen von Ihnen waren immer korrekt und termingerecht, wenn ich mir auch eine schnellere Überweiung, schon vor dem Zahlungsziel wünschen würde. Würde Bank weiterempfehlen Ja |
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