Beim Stromwechsel fehlte der Hinweis, dass man bei einem Sonderkündigungsrecht selbst kündigen muss. Der 2. Versuch ging ebenfalls schief; die genannte Zeitspanne für den Wechsel war vom neuen Anbieter nicht einhaltbar.
Beim Stromwechsel fehlte der Hinweis, dass man bei einem Sonderkündigungsrecht selbst kündigen muss. Der 2. Versuch ging ebenfalls schief; die genannte Zeitspanne für den Wechsel war vom neuen Anbieter nicht einhaltbar.