Bisher habe ich durchweg positive Erfahrungen gesammelt.Sind schon 3Jahre bei AXA.Die Bearbeitung erfolgt schnell und unkompliziert per App.Aber auch auf dem Postweg läuft es reibungslos.Die Überweisung klappt auch schnell.
Bisher habe ich durchweg positive Erfahrungen gesammelt.Sind schon 3Jahre bei AXA.Die Bearbeitung erfolgt schnell und unkompliziert per App.Aber auch auf dem Postweg läuft es reibungslos.Die Überweisung klappt auch schnell.
Ein manuelles Einscannen über den privaten Rechner ist wegen eines fehlenden Scanners nicht möglich. Somit müssen die Rechnungen oder Papier eingeschickt werden!
Ein manuelles Einscannen über den privaten Rechner ist wegen eines fehlenden Scanners nicht möglich. Somit müssen die Rechnungen oder Papier eingeschickt werden!
Eine funktionierende Leistungsabrechnung ist gut. Aber auch kein Grund für eine Empfehlung, weil es um die Erfüllung eines Vertrages geht.
Insofern stellt meine Bewertung keine Unzufriedenheit mit der entsprechenden Abteilung dar. Vielmehr finde ich die Frage merkwürdig.
Eine funktionierende Leistungsabrechnung ist gut. Aber auch kein Grund für eine Empfehlung, weil es um die Erfüllung eines Vertrages geht.
Insofern stellt meine Bewertung keine Unzufriedenheit mit der entsprechenden Abteilung dar. Vielmehr finde ich die Frage merkwürdig.
Die Leistungsabrechnung erfolgte wie gewohnt zeitnah und war , soweit erforderlich, entsprechend ausführlich erläutert. Der Punktabzug resultiert allein daher, dass ich hinsichtlich des Erstattungsbetrages für die von mir eingereichte Optikerrechnung die Kopien des Beihilfebescheides nachreichen muss. Denn ich gehe angesichts meines nahezu 40-jährigen Krankenversicherungsvertrages davon aus, dass der DBV bekannt sein dürfte, dass bei mir keine der in Abschnitt 4 Unterabschnitt 1 bis 5 der Anlage 11 der Bundesbeihilfeverordnung genannten Voraussetzungen vorliegt bzw. erfüllt ist.
Die Leistungsabrechnung erfolgte wie gewohnt zeitnah und war , soweit erforderlich, entsprechend ausführlich erläutert. Der Punktabzug resultiert allein daher, dass ich hinsichtlich des Erstattungsbetrages für die von mir eingereichte Optikerrechnung die Kopien des Beihilfebescheides nachreichen muss. Denn ich gehe angesichts meines nahezu 40-jährigen Krankenversicherungsvertrages davon aus, dass der DBV bekannt sein dürfte, dass bei mir keine der in Abschnitt 4 Unterabschnitt 1 bis 5 der Anlage 11 der Bundesbeihilfeverordnung genannten Voraussetzungen vorliegt bzw. erfüllt ist.
Durch das elektronische Erfassen der Rechnungen ist ein zeitunabhängiges (Filialöffnungszeiten, Feiertage etc.) Erledigen möglich. Die Bearbeitung durch AXA selbst sowie die Überweisung ging sehr schnell und unkompliziert. Bin sehr zufrieden.
Durch das elektronische Erfassen der Rechnungen ist ein zeitunabhängiges (Filialöffnungszeiten, Feiertage etc.) Erledigen möglich. Die Bearbeitung durch AXA selbst sowie die Überweisung ging sehr schnell und unkompliziert. Bin sehr zufrieden.