Es gab zwei Schadensfälle: - Einbruch mit Diebstahl: hervorragende Betreuung, sehr faire und schnelle Abwicklung (trotz mangelhafter Dokumentation der entwendeten Wertgegenstände) - zweimaliger Blitzeinschlag mit Elektronikschäden: pingelige, zu unseren Ungunsten durchgeführte Schadenbeurteilung. Wegen Einteilung in zwei Schäden doppelter Abzug der Sebstbeteiligung. Trotz Expertenbesuch und Schadeneinschätzung Nichtanerkennung des einen Schadens, da das beschädigte Klingeltableau vom Installateur entsorgt wurde.
Es gab zwei Schadensfälle: - Einbruch mit Diebstahl: hervorragende Betreuung, sehr faire und schnelle Abwicklung (trotz mangelhafter Dokumentation der entwendeten Wertgegenstände) - zweimaliger Blitzeinschlag mit Elektronikschäden: pingelige, zu unseren Ungunsten durchgeführte Schadenbeurteilung. Wegen Einteilung in zwei Schäden doppelter Abzug der Sebstbeteiligung. Trotz Expertenbesuch und Schadeneinschätzung Nichtanerkennung des einen Schadens, da das beschädigte Klingeltableau vom Installateur entsorgt wurde.
hatte im verhältnis einen kleinen Versicherungsschaden,Abwicklung war etwas träge Fachkompetenz vom Sachbearbeiter war nicht so zufriedenstellend dann frage ich mich dann wenn jetzt ein großer Schaden auftreten würde zB Dach wird bei einem Sturm beschädigt,was ich natürlich nicht hoffen werde, wird das auch schnell abgewickelt oder stehe ich dann im Regen obwohl ich eine Elementarversicherung bei der AXA abgeschlossen habe
hatte im verhältnis einen kleinen Versicherungsschaden,Abwicklung war etwas träge Fachkompetenz vom Sachbearbeiter war nicht so zufriedenstellend dann frage ich mich dann wenn jetzt ein großer Schaden auftreten würde zB Dach wird bei einem Sturm beschädigt,was ich natürlich nicht hoffen werde, wird das auch schnell abgewickelt oder stehe ich dann im Regen obwohl ich eine Elementarversicherung bei der AXA abgeschlossen habe
Die schnelle und unkomplizierte Abwicklung dieses Teilkaskoschadens. Ein Hinweis: Die erste telefonische Auskunft im Rahmen der Mitteilung des Schadens an die Versicherung lautete allerdings, dass es sich um einen Vollkaskoschaden handele und somit eine geänderte Einstufung des Beitrags die Folge sei. Insofern war diese Aussage wohl falsch und irreführend.
Die schnelle und unkomplizierte Abwicklung dieses Teilkaskoschadens. Ein Hinweis: Die erste telefonische Auskunft im Rahmen der Mitteilung des Schadens an die Versicherung lautete allerdings, dass es sich um einen Vollkaskoschaden handele und somit eine geänderte Einstufung des Beitrags die Folge sei. Insofern war diese Aussage wohl falsch und irreführend.