Das nur Leistungen erstattet werden, wenn die gesetzliche KKV etwas zuzahlt, finde ich nicht optimal. Es sollten Beträge bis zu einem bestimmten Betrag (z.B. ***) ohne Zuzahlung der GKV erstattet werden können, schließlich sind die Beiträge nicht gerade günstig.
Das nur Leistungen erstattet werden, wenn die gesetzliche KKV etwas zuzahlt, finde ich nicht optimal. Es sollten Beträge bis zu einem bestimmten Betrag (z.B. ***) ohne Zuzahlung der GKV erstattet werden können, schließlich sind die Beiträge nicht gerade günstig.
Wenn ich etwas per Fax geschickt habe, zack nach spätestens 3 Tagen war das Geld da, so ein super Service und eine schnelle Abwicklung, sensationell, danke und schöne, gesunde Feiertage, gruss ***
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