Das nur Leistungen erstattet werden, wenn die gesetzliche KKV etwas zuzahlt, finde ich nicht optimal. Es sollten Beträge bis zu einem bestimmten Betrag (z.B. ***) ohne Zuzahlung der GKV erstattet werden können, schließlich sind die Beiträge nicht gerade günstig.
Das nur Leistungen erstattet werden, wenn die gesetzliche KKV etwas zuzahlt, finde ich nicht optimal. Es sollten Beträge bis zu einem bestimmten Betrag (z.B. ***) ohne Zuzahlung der GKV erstattet werden können, schließlich sind die Beiträge nicht gerade günstig.