Leider zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht, wie im Vertrag, die Leistungen die auch die Gesetzliche Krankenversicherung bei einer medizinisch notwendigen Schienentherapie wegen einer Kieferfehlstellung übernimmt.
Leider zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht, wie im Vertrag, die Leistungen die auch die Gesetzliche Krankenversicherung bei einer medizinisch notwendigen Schienentherapie wegen einer Kieferfehlstellung übernimmt.