Zuerst wurde häufig versucht, den Erstattungsbetrag unnötigerweise zu kürzen. Nach schriftl. Protest und Erklärung (Hinweis auf Verordnung, etc.) erfolgte dann doch die entspr. Erstattung.
Ist das Methode? Mir bekannte ***-Patienten hatten diese Probleme nicht.
Zuerst wurde häufig versucht, den Erstattungsbetrag unnötigerweise zu kürzen. Nach schriftl. Protest und Erklärung (Hinweis auf Verordnung, etc.) erfolgte dann doch die entspr. Erstattung.
Ist das Methode? Mir bekannte ***-Patienten hatten diese Probleme nicht.
Es erfolgen regelmäßig unvollständige Erstattungen ohne Hinweis auf die tarifgemäßen Gründe für die Ablehnung. Pauschale Hinweise darauf, dass keine Erstattungsfähigkeit besteht lassen eher auf den Sparzwang der PKV schließen, zumal Leistungen in der Vergangenheit erstattet wurden. Die Abrechnungen sind mE insg. intransparent und ungenügend.
Es erfolgen regelmäßig unvollständige Erstattungen ohne Hinweis auf die tarifgemäßen Gründe für die Ablehnung. Pauschale Hinweise darauf, dass keine Erstattungsfähigkeit besteht lassen eher auf den Sparzwang der PKV schließen, zumal Leistungen in der Vergangenheit erstattet wurden. Die Abrechnungen sind mE insg. intransparent und ungenügend.
Es erfolgen regelmäßig unvollständige Erstattungen ohne Hinweis auf die tarifgemäßen Gründe für die Ablehnung. Pauschale Hinweise darauf, dass keine Erstattungsfähigkeit besteht lassen eher auf den Sparzwang der PKV schließen, zumal Leistungen in der Vergangenheit erstattet wurden. Die Abrechnungen sind mE insg. intransparent und ungenügend.
Es erfolgen regelmäßig unvollständige Erstattungen ohne Hinweis auf die tarifgemäßen Gründe für die Ablehnung. Pauschale Hinweise darauf, dass keine Erstattungsfähigkeit besteht lassen eher auf den Sparzwang der PKV schließen, zumal Leistungen in der Vergangenheit erstattet wurden. Die Abrechnungen sind mE insg. intransparent und ungenügend.
Es erfolgen regelmäßig unvollständige Erstattungen ohne Hinweis auf die tarifgemäßen Gründe für die Ablehnung. Pauschale Hinweise darauf, dass keine Erstattungsfähigkeit besteht lassen eher auf den Sparzwang der PKV schließen, zumal Leistungen in der Vergangenheit erstattet wurden. Die Abrechnungen sind mE insg. intransparent und ungenügend.
Es erfolgen regelmäßig unvollständige Erstattungen ohne Hinweis auf die tarifgemäßen Gründe für die Ablehnung. Pauschale Hinweise darauf, dass keine Erstattungsfähigkeit besteht lassen eher auf den Sparzwang der PKV schließen, zumal Leistungen in der Vergangenheit erstattet wurden. Die Abrechnungen sind mE insg. intransparent und ungenügend.