Es erfolgen regelmäßig unvollständige Erstattungen ohne Hinweis auf die tarifgemäßen Gründe für die Ablehnung. Pauschale Hinweise darauf, dass keine Erstattungsfähigkeit besteht lassen eher auf den Sparzwang der PKV schließen, zumal Leistungen in der Vergangenheit erstattet wurden. Die Abrechnungen sind mE insg. intransparent und ungenügend.
Es erfolgen regelmäßig unvollständige Erstattungen ohne Hinweis auf die tarifgemäßen Gründe für die Ablehnung. Pauschale Hinweise darauf, dass keine Erstattungsfähigkeit besteht lassen eher auf den Sparzwang der PKV schließen, zumal Leistungen in der Vergangenheit erstattet wurden. Die Abrechnungen sind mE insg. intransparent und ungenügend.