Unternehmenskredite: Anforderungsprofile der Banken im Blick
Finanzbedarf gehört zu jeder unternehmerischen Tätigkeit automatisch dazu. Es beginnt bereits bei den Geldern, die für die Gründung nötig sind. Wachstum benötigt ebenfalls sehr häufig mehr Mittel, als eine Firma aus sich heraus bereitstellen kann. Und wenn neue Maschinen, Gebäude und Ähnliches angeschafft werden sollen, verrät der Blick auf die Firmenkonten ebenfalls rasch die Notwendigkeit einer Aufstockung von außen.
Ganz ähnlich, wie Banken für die allermeisten Privatpersonen die erste Anlaufstelle sind, um Kredite und ähnliche Finanzprodukte zu erhalten, verhält es sich daher mit Unternehmen. Allerdings bedeutet letztlich jeder einzelne Kredit ein potenzielles Ausfallrisiko für den Kreditgeber. Banken prüfen geschäftliche Anfragen deshalb sehr genau und besonders streng. Lesen Sie jetzt die wichtigsten Fakten über die Hintergründe und Vorgehensweisen.
1. Firmen: Gute, aber auch riskante Kunden aus Bankensicht
- Privatpersonen
- Unternehmen bzw. Unternehmer
- Banken werden jede unternehmerische Kreditanfrage nochmals deutlich umfassender evaluieren als bei Privatpersonen. Das bedeutet unter anderem umfassendere Nachweispflichten für Sie als Unternehmer.
- Wie streng die Nachweispflichten sind, hängt von der Kreditlaufzeit ab. Prinzipiell unterscheiden sich langfristige (= höhere) und kurzfristige (= niedrigere) Kredite und -summen.
- Kreditinstitute dürfen nicht frei über die Mittelvergabe entscheiden. Durch mehrere Vorgabenpakete der Bankenregulierung müssen sie zunehmend komplexe Risikoberechnungsmodelle anwenden. Das dient letztlich einer ausreichenden Eigenkapitaldeckung und somit einem verringerten Risiko für eine Bankenpleite, falls es zu Kreditausfällen kommt. Der Nachteil: Gerade Unternehmenskredite werden nicht mehr so frei vergeben wie ehedem.
- Je kürzer ein Unternehmen am Markt ist und/oder je größer die gewünschte Kreditsumme ist, desto größer ist das wirtschaftliche Risko für die Bank. Häufig werden unternehmerische Kreditanfragen deshalb abschlägig beschieden.
- Die deutlich strenger gewordenen Regularien haben zum Aufblühen einer anderen Finanzierungsform geführt. Dieses sogenannte Mezzanine-Kapital wird von privaten Institutionen für bestimmte Zwecke vergeben – etwa Bauprojekte. Da diese Gesellschaften nicht dem Bankrecht unterliegen, können sie freier agieren. Ferner kann Mezzanine-Kapital als Eigenkapital verbucht werden und damit wiederum die Sicherheiten gegenüber einem Kreditinstitut beträchtlich erhöhen.
2. Anforderungsprofile für Gründer
- Ein umfassender, sehr detaillierter und konservativ bezifferter Businessplan. Er muss die acht wichtigsten Bausteine behandeln. Einerseits dient ein solcher Plan gegenüber der Bank als Einschätzungshilfe, welches Risiko überhaupt auf sie zukäme. Andererseits ist ein guter Businessplan ein probater Ersatz für andere Bonitätsnachweise und gibt Hinweise auf unternehmerische Sorgfalt.
- Nachweise über Ihren beruflichen Background. Wenn Sie beispielsweise als bislang langjährig angestellter Fotograf selbst ein Fotostudio eröffnen wollen, wiegt diese Erfahrung ungleich positiver als wollten Sie bei Null starten.
- Eine Schufa-Selbstauskunft. Zwar gibt die keine Hinweise über Ihre unternehmerischen Qualitäten. Können Sie jedoch als Privatperson ein sorgsames Haushalten nachweisen, lässt dies aus Sicht der Bank durchaus positive Rückschlüsse auf Ihr künftiges Verhalten als Unternehmer zu.
- Wenn möglich Nachweise zusätzlicher privater Mittel. Grundsätzlich ist das Kreditrisiko umso geringer, je mehr Eigenmittel Sie vorzuweisen haben. Auf ähnliche Weise können Bürgen helfen. Staatliche Gründerzuschüsse können ebenfalls einen guten Eindruck machen.
3. Anforderungsprofile für bestehende Unternehmen
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Nachweise. Im Idealfall ziehen Sie dafür aktuelle Steuerbescheide heran, am besten mehrere. Je länger der nachweisbare Zeitraum von guten Zahlen, desto besser.
- Auszüge aus dem Handelsregister. Hierin finden sich Informationen über Sie als Unternehmer und die Strukturierung Ihres Betriebs – etwa, was Haftungsfragen anbelangt.
- Belege der unternehmerischen Konten. Falls Sie diese bei der Bank haben, bei der Sie einen Kredit erfragen, kann dies mitunter unterbleiben. In jedem Fall sollte das Kreditinstitut jedoch einen Überblick über die Finanzströme ihres Hauses bekommen.
- Bilanzrechnungen. Diese müssen Sie sowieso erstellen, sofern Ihre jährlichen Umsätze 600.000 oder die Gewinne 60.000 Euro übersteigen – das ist selbst bei Kleinstunternehmen meistens der Fall.
- Auskunftei-Einträge. Ähnlich wie Privatpersonen sind die meisten (deutschen) Unternehmen ebenfalls bei Auskunfteien wie der Schufa gelistet – nach deren Angaben sind es sechs Millionen Firmen. Daher können Sie im Vorfeld eine Selbstauskunft für Ihr Unternehmen beantragen. Sie dient ebenfalls als zusätzlicher Nachweis Ihrer Verlässlichkeit.
4. Als Gründer oder Unternehmer mit Banken verhandeln: Praxistipps
- Bereiten Sie sich auf alle möglichen Fragen umfassend vor. Führen Sie zudem alle nötigen Nachweise gut geordnet mit, damit Sie sie ohne Zeitverzögerung vorlegen können.
- Treten Sie geschäftlich seriös auf. Speziell bei der Kleidung sollte es keine große Diskrepanz zu Ihrem Bankberater geben. Achten Sie jedoch darauf, als Sie selbst aufzutreten und sich nicht zu stark zu verstellen. Stellen Sie sich dazu gerne vor, Sie würden mit einem beliebigen neuen Geschäftspartner oder Kunden sprechen.
- Antworten Sie detailliert, erschöpfend und vor allem ehrlich. Jede Bank wird im Hintergrund eigene Untersuchungen anstellen. Verzerrt dargestellte Realitäten oder ausgelassene Fakten werden deshalb mit höchster Wahrscheinlichkeit aufgedeckt – und zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
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