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Gesamtbewertung5.0
16.03.2020 | 11:11 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Da es sich hier um eine Sachbeschädigung handelt, der Täter (Autonummer) bei der Polizei bekannt ist, möchte ich wissen wie bei einer Verurteilung mit der Versicherung Rückverrechnet werden kann.
Da es sich hier um eine Sachbeschädigung handelt, der Täter (Autonummer) bei der Polizei bekannt ist, möchte ich wissen wie bei einer Verurteilung mit der Versicherung Rückverrechnet werden kann.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja