Der Schaden ist durch eine nicht beweisbare Anschuldigung der Behörde entstanden, die sofort zurückgezogen hat und damit auch für die Kosten haftet.Man kann sich sehr glücklich schätzen, dass man sich durch eine Rechtsschutzversicherung wehren kann.
Der Schaden ist durch eine nicht beweisbare Anschuldigung der Behörde entstanden, die sofort zurückgezogen hat und damit auch für die Kosten haftet.Man kann sich sehr glücklich schätzen, dass man sich durch eine Rechtsschutzversicherung wehren kann.