Das Gutachten des Sachverständigen war inhaltlich nicht korrekt - laut Gutachter herrschte sowohl an dem genannten Tag als auch am Vor- und Folgetag kein Sturm, weshalb eine Ablehnung der Schadensmeldung empfohlen wurde. Erst mit Nachweis diverser Medienberichte über Sturmschäden im Bezirk wurde der Irrtum des Gutachters eingestanden und der Sturmschaden anerkannt.
Das Gutachten des Sachverständigen war inhaltlich nicht korrekt - laut Gutachter herrschte sowohl an dem genannten Tag als auch am Vor- und Folgetag kein Sturm, weshalb eine Ablehnung der Schadensmeldung empfohlen wurde. Erst mit Nachweis diverser Medienberichte über Sturmschäden im Bezirk wurde der Irrtum des Gutachters eingestanden und der Sturmschaden anerkannt.