Bei der Schadensabwicklung wird keine Rücksicht auf Dienstzeiten genommen. Der Wiederbeschaffungswert entspricht nicht dem Preis, den man für einen Wagen zahlen muss der gleiches Baujahr und selbe Ausstattung hat. Und bei der Abwicklung der Ersteigerung werden unseriöse Käufer zugelassen und bleibt am Schaden sitzen.
Bei der Schadensabwicklung wird keine Rücksicht auf Dienstzeiten genommen. Der Wiederbeschaffungswert entspricht nicht dem Preis, den man für einen Wagen zahlen muss der gleiches Baujahr und selbe Ausstattung hat. Und bei der Abwicklung der Ersteigerung werden unseriöse Käufer zugelassen und bleibt am Schaden sitzen.