Fraglich ist m.E. die Aufbereitung der Informationspflichten nach VVG-InfoV. Nach *** ist ein 'Produktinformationsblatt' "... als solches zu bezeichnen und den anderen zu erteilenden Informationen voranzustellen ...". Mir ist es nicht gelungen, eine solche Darstellung zu finden.
Fraglich ist m.E. die Aufbereitung der Informationspflichten nach VVG-InfoV. Nach *** ist ein 'Produktinformationsblatt' "... als solches zu bezeichnen und den anderen zu erteilenden Informationen voranzustellen ...". Mir ist es nicht gelungen, eine solche Darstellung zu finden.