Bei Erstattungen von "Kleinbeträgen" sollte nicht auch noch ein Zeitwert abgerechnet werden, vor allem, wenn die Originalrechnung vorliegt. Wäre es anders gewesen, wenn ich eine neue Anschaffung vorgenommen hätte.....und auf dem Schreiben, wäre die Erläuterung bzgl. Abzug im Betrag schon nicht schlecht gewesen.
Bei Erstattungen von "Kleinbeträgen" sollte nicht auch noch ein Zeitwert abgerechnet werden, vor allem, wenn die Originalrechnung vorliegt. Wäre es anders gewesen, wenn ich eine neue Anschaffung vorgenommen hätte.....und auf dem Schreiben, wäre die Erläuterung bzgl. Abzug im Betrag schon nicht schlecht gewesen.