| 01.08.2018 | 08:56 Uhr VerifiziertGut ist, dass alles grundsätzlich sehr rasch geht, und das Gesundheitsportal eine moderne und gute Möglichkeit der Leistungsabrechnung darstellt. Weniger gefällt mir als Laie im rechtlichen Bereich, dass Kosten abgelehnt werden, die vom Rechnungssteller (Arzt / DZR) durchaus als erstattungsfähig genannt werden. Dabei geht es nicht um Vertragsinhalte / Klauseln, sondern um eine unterschiedliche Auffassung, mit welcher Ziffer eine Leistung abgerechnet werden kann. Dann werden Kostenvoranschläge bei Zahnärzten verlangt, obwohl eine Maßnahme wegen Schmerzen diesen zeitlichen Vorlauf NICHT rechtfertigt! Gut ist, dass alles grundsätzlich sehr rasch geht, und das Gesundheitsportal eine moderne und gute Möglichkeit der Leistungsabrechnung darstellt. Weniger gefällt mir als Laie im rechtlichen Bereich, dass Kosten abgelehnt werden, die vom Rechnungssteller (Arzt / DZR) durchaus als erstattungsfähig genannt werden. Dabei geht es nicht um Vertragsinhalte / Klauseln, sondern um eine unterschiedliche Auffassung, mit welcher Ziffer eine Leistung abgerechnet werden kann. Dann werden Kostenvoranschläge bei Zahnärzten verlangt, obwohl eine Maßnahme wegen Schmerzen diesen zeitlichen Vorlauf NICHT rechtfertigt! Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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