AXA beantwortet Reklamationen mit vorgefertigten Textbausteinen, ohne die Entscheidung mit rechtssicheren konkreten Fakten zu belegen. So zitiert die ärztliche Verrechnungsstelle Urteile mit der Begründung der berechneten Gebühr und AXA schreibt nur Phrasen!
AXA beantwortet Reklamationen mit vorgefertigten Textbausteinen, ohne die Entscheidung mit rechtssicheren konkreten Fakten zu belegen. So zitiert die ärztliche Verrechnungsstelle Urteile mit der Begründung der berechneten Gebühr und AXA schreibt nur Phrasen!