| 02.08.2018 | 12:54 Uhr VerifiziertBei der letzten Abrechnung war bezüglich Bearbeitungsdauer und Bewertung alles in Ordnung. Ich hatte aber vorher bereits 2 mal Abrechnungen eingereicht, bei denen von AXA in meinem Tarif vereinbarte Leistungen nicht erstattet wurden (z.B. jährliches Haut Screening beim Dermatologen). Erst auf Anfrage wurden mir die Kosten erstattet. Dabei sind die AXA Tarife eigentlich einfach zu verstehen (zumindest für mich), es gibt eine Tabelle, aus der hervorgeht, welche Leistungen (mit GOÄ Kürzel) abrechnungsberechtigt sind. Hier stellt sich für mich die Frage, ob entweder Absicht dahinter steckt, oder das Personal nicht qualifiziert genug ist, die Tarife richtig zu bewerten. Ich weis nicht genau, was ich davon halten soll; deswegen fällt meine Bewertung nur mittelmäßig aus. Bei der letzten Abrechnung war bezüglich Bearbeitungsdauer und Bewertung alles in Ordnung. Ich hatte aber vorher bereits 2 mal Abrechnungen eingereicht, bei denen von AXA in meinem Tarif vereinbarte Leistungen nicht erstattet wurden (z.B. jährliches Haut Screening beim Dermatologen). Erst auf Anfrage wurden mir die Kosten erstattet. Dabei sind die AXA Tarife eigentlich einfach zu verstehen (zumindest für mich), es gibt eine Tabelle, aus der hervorgeht, welche Leistungen (mit GOÄ Kürzel) abrechnungsberechtigt sind. Hier stellt sich für mich die Frage, ob entweder Absicht dahinter steckt, oder das Personal nicht qualifiziert genug ist, die Tarife richtig zu bewerten. Ich weis nicht genau, was ich davon halten soll; deswegen fällt meine Bewertung nur mittelmäßig aus. Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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