Solange sich nach einem Schadensfall( Schlüsselverlust/Austausch der Kfz-Schlösser) die Niederlassungen *** ( Kündigung wegen Gefahrenerhöhung) und *** ( Regulie-rung/Vergütung des Schadens) nicht gegenüber dem Kunden auf eine nachvollziehbare Vorgehensweise einigen, sondern sich völlig widersprechende Schreiben verschicken, ist diese Versicherung nicht mit gutem Gewissen zu empfehlen.
Solange sich nach einem Schadensfall( Schlüsselverlust/Austausch der Kfz-Schlösser) die Niederlassungen *** ( Kündigung wegen Gefahrenerhöhung) und *** ( Regulie-rung/Vergütung des Schadens) nicht gegenüber dem Kunden auf eine nachvollziehbare Vorgehensweise einigen, sondern sich völlig widersprechende Schreiben verschicken, ist diese Versicherung nicht mit gutem Gewissen zu empfehlen.