Bei der Abrechnung wurde ein Präparat als nicht erforderlich gestrichen, obwohl es von der verantwortlichen Ärztin (Professorin) angeordnet war. Mir schien, daß hier in Unkenntnis meiner Situation - per Ferndiagnose - einfach gestrichen wurde. Meine Beihilfestelle hat ihren Teil an diesem Medikament voll bezahlt. Ferner enthielten die Abrechnungen Hinweise auf Streichungen, welche unzutreffend waren. Während die Beihilfestelle keine Streichungen vornimmt, sucht man bei der DBV anscheinend immer nach solchen Möglichkeiten.
Bei der Abrechnung wurde ein Präparat als nicht erforderlich gestrichen, obwohl es von der verantwortlichen Ärztin (Professorin) angeordnet war. Mir schien, daß hier in Unkenntnis meiner Situation - per Ferndiagnose - einfach gestrichen wurde. Meine Beihilfestelle hat ihren Teil an diesem Medikament voll bezahlt. Ferner enthielten die Abrechnungen Hinweise auf Streichungen, welche unzutreffend waren. Während die Beihilfestelle keine Streichungen vornimmt, sucht man bei der DBV anscheinend immer nach solchen Möglichkeiten.