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Gesamtbewertung2.0
06.09.2018 | 09:51 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Ich habe nur einen minimalen Anteil der letzten Zahnarztrechnung erstattet bekommen. Auf telefonische Nachfrage erklärte man mir, dass es sich um Prophylaxe-Kosten handele, die nur zu einer bestimmten Summe pro Jahr geltend gemacht werden können. Daraufhin bat ich um Klärung, ob eine ärztliche Bescheinigung um die Notwendigkeit der Behandlung wegen eines Diagnose-Falls nicht zu einer Neueinordnung als medizinische Behandlung (nicht Prophylaxe) führe. Ich bat um Rückmeldung, da das auch für meinen nächsten Arzttermin relevant ist. Ich habe aber seit ca. 2 Wochen nach meinem Anruf noch keine Antwort erhalten. Ich verstehe nicht, warum diese Leistung nicht als medizinisch notwendig eingestuft werden kann, da mir mein Arzt das so erklärt hat und die Diagnose dafür bestätigen würde.
Ich habe nur einen minimalen Anteil der letzten Zahnarztrechnung erstattet bekommen. Auf telefonische Nachfrage erklärte man mir, dass es sich um Prophylaxe-Kosten handele, die nur zu einer bestimmten Summe pro Jahr geltend gemacht werden können. Daraufhin bat ich um Klärung, ob eine ärztliche Bescheinigung um die Notwendigkeit der Behandlung wegen eines Diagnose-Falls nicht zu einer Neueinordnung als medizinische Behandlung (nicht Prophylaxe) führe. Ich bat um Rückmeldung, da das auch für meinen nächsten Arzttermin relevant ist. Ich habe aber seit ca. 2 Wochen nach meinem Anruf noch keine Antwort erhalten. Ich verstehe nicht, warum diese Leistung nicht als medizinisch notwendig eingestuft werden kann, da mir mein Arzt das so erklärt hat und die Diagnose dafür bestätigen würde.
Würde Bank weiterempfehlen
Nein