Eine Rechnung über Laborkosten, die einen stationären Klinikaufenthalt vorherging, wurde im Ambulanttarif abgerechnet. Die Sachbearbeitung hätte aus der Rechnung ersehen müssen, dass es sich um eine Leistungsabrechnung im stationären Bereich handelt weil eine *** %ige Minderung nach § 6a (Honorar) berücksichtigt wurde. Erst nach Reklamation wurde korrekt abgerechnet.
Eine Rechnung über Laborkosten, die einen stationären Klinikaufenthalt vorherging, wurde im Ambulanttarif abgerechnet. Die Sachbearbeitung hätte aus der Rechnung ersehen müssen, dass es sich um eine Leistungsabrechnung im stationären Bereich handelt weil eine *** %ige Minderung nach § 6a (Honorar) berücksichtigt wurde. Erst nach Reklamation wurde korrekt abgerechnet.