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Gesamtbewertung1.0
18.09.2018 | 15:24 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Der Hauptgrund ist, daß ärztliche Abrechnungen in Abzug gebracht werden mit dem Hinweis, daß eine Behandlungskombination so nicht abgerechnet werden kann, weil sie schon in einer vorherigen Position enthalten ist. Als ärztlichem Laien ist es mir nicht möglich, die Falschabrechnung zu erkennen. Die DBV müßte das mit dem Arzt klären oder Ihn wegen *** anzeigen.
Der Hauptgrund ist, daß ärztliche Abrechnungen in Abzug gebracht werden mit dem Hinweis, daß eine Behandlungskombination so nicht abgerechnet werden kann, weil sie schon in einer vorherigen Position enthalten ist. Als ärztlichem Laien ist es mir nicht möglich, die Falschabrechnung zu erkennen. Die DBV müßte das mit dem Arzt klären oder Ihn wegen *** anzeigen.
Würde Bank weiterempfehlen
Nein