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Gesamtbewertung2.0
09.10.2018 | 08:52 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Erst nach einem 2. Widerspruch erkannte die Versicherung den Schaden an. Die Versicherungsbedingungen im Bereich Tierbiß sind unzureichend definiert . Die anatomische Beschreibung des Vogelschnabels brachte die Erkenntnis , dass es sich um einen Tierbiß handelt .
Erst nach einem 2. Widerspruch erkannte die Versicherung den Schaden an. Die Versicherungsbedingungen im Bereich Tierbiß sind unzureichend definiert . Die anatomische Beschreibung des Vogelschnabels brachte die Erkenntnis , dass es sich um einen Tierbiß handelt .
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