Unterschiedliche Handhabung bei der Auszahlung von Heilpraktikerrechnungen. Bei der 1. Rechnung reichte die Rechnung zur Abrechnung. Die 2. Rechnung, die ganz genau gleich aussah wie die 1., wurde abgelehnt weil keine Diagnose abgedruckt war.
Unterschiedliche Handhabung bei der Auszahlung von Heilpraktikerrechnungen. Bei der 1. Rechnung reichte die Rechnung zur Abrechnung. Die 2. Rechnung, die ganz genau gleich aussah wie die 1., wurde abgelehnt weil keine Diagnose abgedruckt war.