Leider erfolgte die Kostenerstattung ( nach einigenWochen !) im vertraglichen Umfange erst nach Einschaltung des behandelnden Arztes bzw. dessen Kosteneinzugsstelle - die DBV brauchte einmal wieder eine ausführliche Extra -Begründung für eine durchgeführte Untersuchung im kieferorthop. Bereich im Gegensatz zu meiner Beihilfestelle, welche sofort anteilig erstattete!
Leider erfolgte die Kostenerstattung ( nach einigenWochen !) im vertraglichen Umfange erst nach Einschaltung des behandelnden Arztes bzw. dessen Kosteneinzugsstelle - die DBV brauchte einmal wieder eine ausführliche Extra -Begründung für eine durchgeführte Untersuchung im kieferorthop. Bereich im Gegensatz zu meiner Beihilfestelle, welche sofort anteilig erstattete!