Erneute Rückfrage zum Sachstand in der Leistungsabteilung wurde erforderlich, da der sachbearbeitende Mitarbeiter trotz direkter Rücksprache und unmittelbarer (erneuter) Zuleitung eines Rechnungsbeleges (der erste war angeblich unleserlkich den Vorgang noch offen gehalten hatte. Ich hätte mir gewünscht, dass im 1. Leistungsbescheid der zunächst abgelehnte Betrag begründet worden wäre. Dies erfolgte erst auf meine Rückfrage. Nach der 2. Sachstandsanfrage erfolgte dann nach weiteren 5 Tagen die (komplettierte Abrechnung.
Erneute Rückfrage zum Sachstand in der Leistungsabteilung wurde erforderlich, da der sachbearbeitende Mitarbeiter trotz direkter Rücksprache und unmittelbarer (erneuter) Zuleitung eines Rechnungsbeleges (der erste war angeblich unleserlkich den Vorgang noch offen gehalten hatte. Ich hätte mir gewünscht, dass im 1. Leistungsbescheid der zunächst abgelehnte Betrag begründet worden wäre. Dies erfolgte erst auf meine Rückfrage. Nach der 2. Sachstandsanfrage erfolgte dann nach weiteren 5 Tagen die (komplettierte Abrechnung.