| 03.02.2019 | 11:26 Uhr VerifiziertIch hatte (!!) seit 2001 eine private Krankenzusatzversicherung für Zahnersatz und einen Festpreis
für eine Brillen-Erstattung. Da sich meine Sehstärke verändert hat, benötigte ich innerhalb von
anderthalb Jahren 3 neue Brillen, meine Bildschirmarbeitsplatzbrille hat meine Arbeitgeber größtenteils bezahlt. AXA hat die Erstattung des Festpreises abgelehnt, da ich im September 17 einen Erstattungsantrag für eine normale Fernbrille eingereicht hatte.
Das ich seit über 5 Jahren keinen Erstattungsantrag für Zahnersatz eingereicht habe, und der letzte Erstattungsantrag für eine Brille im März 2014 war, ich somit über 3 1/2 Jahre überhaupt keinen Antrag gestellt habe, interessiert AXA natürlich nicht !!
Ich habe nach der Ablehnung des Erstattungsantrages diese Versicherung gekündigt, doch AXA
weigert sich, diese Kündigung anzuerkennen. Ich habe mich daraufhin an den Versicherungs-
Ombudsmann gewandt. Ich hatte (!!) seit 2001 eine private Krankenzusatzversicherung für Zahnersatz und einen Festpreis
für eine Brillen-Erstattung. Da sich meine Sehstärke verändert hat, benötigte ich innerhalb von
anderthalb Jahren 3 neue Brillen, meine Bildschirmarbeitsplatzbrille hat meine Arbeitgeber größtenteils bezahlt. AXA hat die Erstattung des Festpreises abgelehnt, da ich im September 17 einen Erstattungsantrag für eine normale Fernbrille eingereicht hatte.
Das ich seit über 5 Jahren keinen Erstattungsantrag für Zahnersatz eingereicht habe, und der letzte Erstattungsantrag für eine Brille im März 2014 war, ich somit über 3 1/2 Jahre überhaupt keinen Antrag gestellt habe, interessiert AXA natürlich nicht !!
Ich habe nach der Ablehnung des Erstattungsantrages diese Versicherung gekündigt, doch AXA
weigert sich, diese Kündigung anzuerkennen. Ich habe mich daraufhin an den Versicherungs-
Ombudsmann gewandt. Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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