Auf die schriftliche Anfrage- in welcher Höhe Kosten erstatten werden wurde nicht eingegangen (Kostenvoranschlag von Arzt lag bei). Das Antwortschreiben war nichtssagend. Bei der telefonischen Anfrage kam die Betaterin auf drei unterschiedliche Ergebnisse. Verbindliche Aussagen in schriftlicher Form sollten machbar sein - denn Sie müssten am besten wissen was und in welcher Höhe sie erstatten.
Auf die schriftliche Anfrage- in welcher Höhe Kosten erstatten werden wurde nicht eingegangen (Kostenvoranschlag von Arzt lag bei). Das Antwortschreiben war nichtssagend. Bei der telefonischen Anfrage kam die Betaterin auf drei unterschiedliche Ergebnisse. Verbindliche Aussagen in schriftlicher Form sollten machbar sein - denn Sie müssten am besten wissen was und in welcher Höhe sie erstatten.