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Banking & Prozesse
Gesamtbewertung2.0
07.02.2019 | 15:30 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Bei nahezu jeder Abrechnung werden Teilbeträge der Arztrechnung abgezogen mit komplizierten Begründungen zur Auslegung der Gebührenordnung. Die Recnung sendet der Versicherte an den Arzt zurück - dieser wieder an den Versicherten - der wieder an die Kasse. Nach einer Reklamation erweisen sich diese Abzüge in der Regel als unbegründet und werden nachgezahlt. Das ist für Nichtmediziner nicht durchschaubar und mit großem Aufwand verbunden, den viele Versicherten wohl nicht treiben. Die Versicherung sollte sich mit dem Arzt direkt abstimmen.
Bei nahezu jeder Abrechnung werden Teilbeträge der Arztrechnung abgezogen mit komplizierten Begründungen zur Auslegung der Gebührenordnung. Die Recnung sendet der Versicherte an den Arzt zurück - dieser wieder an den Versicherten - der wieder an die Kasse. Nach einer Reklamation erweisen sich diese Abzüge in der Regel als unbegründet und werden nachgezahlt. Das ist für Nichtmediziner nicht durchschaubar und mit großem Aufwand verbunden, den viele Versicherten wohl nicht treiben. Die Versicherung sollte sich mit dem Arzt direkt abstimmen.
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