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Banking & Prozesse
Gesamtbewertung2.0
16.03.2019 | 09:51 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Häufig werden Rechnungen beanstandet, die bei der Beihilfe NW keine Nachfragen nach sich zogen. Es werden dann "kleinere" Beträge abgezogen mit der Aufforderung eine neue Rechnung beim Arzt zu beantragen. Da dies mit viel Aufwand, vielleicht auch mit weiteren Kosten verbunden ist, verzichtet man dann auf die Erstattung. Sinnvoller wäre es, wenn die Versicherung sich direkt an den Arzt wenden würde, der ja die Behandlungsart und die Art der Abrechnung im Regelfall veranlasst hat. Außerdem hinkt Ihre Versicherung bezüglich der Überweisung deutlich hinter der Beihilfe hinterher, die Bearbeitung dauert zu lange.
Häufig werden Rechnungen beanstandet, die bei der Beihilfe NW keine Nachfragen nach sich zogen. Es werden dann "kleinere" Beträge abgezogen mit der Aufforderung eine neue Rechnung beim Arzt zu beantragen. Da dies mit viel Aufwand, vielleicht auch mit weiteren Kosten verbunden ist, verzichtet man dann auf die Erstattung. Sinnvoller wäre es, wenn die Versicherung sich direkt an den Arzt wenden würde, der ja die Behandlungsart und die Art der Abrechnung im Regelfall veranlasst hat. Außerdem hinkt Ihre Versicherung bezüglich der Überweisung deutlich hinter der Beihilfe hinterher, die Bearbeitung dauert zu lange.
Würde Bank weiterempfehlen
Nein