Leistungsabrechnung für Hörhilfen sind praxisfremd: kein Ersatz im Zeitraum von zwei bzw. fünf Jahren - z.B. bei Verlust eines Gerätes
viel zu geringe Anreize zur Sparsamkeit bei Arztbesuchen und Medikamenten
Leistungsabrechnung für Hörhilfen sind praxisfremd: kein Ersatz im Zeitraum von zwei bzw. fünf Jahren - z.B. bei Verlust eines Gerätes
viel zu geringe Anreize zur Sparsamkeit bei Arztbesuchen und Medikamenten