Dass Vorsorgeuntersuchungen keine Auswirkung auf die Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung haben, findet in der Leistungsabrechnung meist nur auf Reklamation statt.
Dass Vorsorgeuntersuchungen keine Auswirkung auf die Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung haben, findet in der Leistungsabrechnung meist nur auf Reklamation statt.