Der in Abzug gebrachte Jahres-Selbstbehalt ist zu hoch....Er sollte auf die Abrechnungen des ganzen Jahres verteilt werden. Wenn bei einer Leistungsabrechnung von über *** Euro am Jahresanfang nichts mehr ausbezahlt wird dann wird dann ist die Belastung für einen Rentner unverhältnismäßig zu hoch da der Monatsbeitrag ja auch noch zu leisten ist.
Der in Abzug gebrachte Jahres-Selbstbehalt ist zu hoch....Er sollte auf die Abrechnungen des ganzen Jahres verteilt werden. Wenn bei einer Leistungsabrechnung von über *** Euro am Jahresanfang nichts mehr ausbezahlt wird dann wird dann ist die Belastung für einen Rentner unverhältnismäßig zu hoch da der Monatsbeitrag ja auch noch zu leisten ist.