Manche Leistungen werden mit dem Hinweis abgelehnt, da diese dem gegenwärtigen Stand der Medizin nicht entsprächen und diese Maßnahme als nicht "medizinisch notwendig" betrachtet werden kann.Mit diesem Argument sind schon zahlreiche ärztliche Leistungen abgelehnt worden. Auch wenn dagegen Widerspruch eingelegt wird und nochmals eine ärztliche Stellungnahme eingeholt wird, bleibt die DBV bei ihrer Argumentation und lehnt weiterhin eine Kostenerstattung ab.
Manche Leistungen werden mit dem Hinweis abgelehnt, da diese dem gegenwärtigen Stand der Medizin nicht entsprächen und diese Maßnahme als nicht "medizinisch notwendig" betrachtet werden kann.Mit diesem Argument sind schon zahlreiche ärztliche Leistungen abgelehnt worden. Auch wenn dagegen Widerspruch eingelegt wird und nochmals eine ärztliche Stellungnahme eingeholt wird, bleibt die DBV bei ihrer Argumentation und lehnt weiterhin eine Kostenerstattung ab.