Die dbv ist hervorragend bei klassischen schulmedizinischen Behandlungen und bei Operationen.
Bei Naturheilkundlichen, ganzheitlichen Verfahren incl. Osteopathie sowie bei homöopath Medikamenten ist die Erstattung unzureichend. Auch die nicht Anerkennung der GOÄ Ziffer 30 u 31 bei schmerztherapeuthischen Anamnesen finde ich äuserst unbefriedigend.
Bei der Osteopath Erstattung ist die viszerale und craniosacrale Behanslung ausgeschlossen, was nicht nachvollziehbar ist ,da die Landesärztekammer Bayern diese Therapien positiv bewertet u alle andere privaten Versicherungen dies erstattet.
Die dbv ist hervorragend bei klassischen schulmedizinischen Behandlungen und bei Operationen.
Bei Naturheilkundlichen, ganzheitlichen Verfahren incl. Osteopathie sowie bei homöopath Medikamenten ist die Erstattung unzureichend. Auch die nicht Anerkennung der GOÄ Ziffer 30 u 31 bei schmerztherapeuthischen Anamnesen finde ich äuserst unbefriedigend.
Bei der Osteopath Erstattung ist die viszerale und craniosacrale Behanslung ausgeschlossen, was nicht nachvollziehbar ist ,da die Landesärztekammer Bayern diese Therapien positiv bewertet u alle andere privaten Versicherungen dies erstattet.