Seit der Übernahme der DBV durch AXA ist eine deutlich restriktivere Bewillungspraxis bei Leistungsanträgen zu konstatieren. Die Ablehnung von Leistungsanträgen ist häufig nicht sachlich nachvollziehbar und erfolgt offenbar, verordnet von oberster Stelle, zur Profitsteigerung.
Seit der Übernahme der DBV durch AXA ist eine deutlich restriktivere Bewillungspraxis bei Leistungsanträgen zu konstatieren. Die Ablehnung von Leistungsanträgen ist häufig nicht sachlich nachvollziehbar und erfolgt offenbar, verordnet von oberster Stelle, zur Profitsteigerung.